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Alters- und Ehrenabteilung

WER EINMAL FEUERWEHRMANN /-FRAU IST, DER BLEIBT ES FÜR IMMER.

Wer sich einmal der Feuerwehr verschrieben hat, der bleibt ihr in der Regel auch treu und das auch über die aktive Dienstzeit hinaus. Das Alter oder gesundheitliche Probleme sind kein Grund aus den Reihen der Feuerwehr auszuscheiden. Mit dem Erreichen des 67. Lebensjahres werden die Einsatzkräfte automatisch als Mitglieder in die Alters- und Ehrenabteilungen übernommen, da das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt eine Beendigung des aktiven Dienstes mit aktuell 67 vorsieht. So bleibt auch nach Beendigung der aktiven Dienstzeit die Verbundenheit mit der Feuerwehr bestehen.

Wie der Name schon verrät, besteht die Alters- und Ehrenabteilung nicht nur aus Mitgliedern die Altersbedingt in diese übergetreten sind, dazu gehören auch Mitglieder die aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen aus der Einsatzabteilung zurückgetreten sind sowie Ehrenmitglieder.

Durch die Beteiligung der Alters- und Ehrenabteilung an den Veranstaltungen der Feuerwehr und des Feuerwehrvereins, profitieren alle Mitglieder der Feuerwehr von den Erfahrungen der verdienten Kameradinnen und Kameraden.

Da viele Angehörige der Alters- und Ehrenabteilung, mit 67 noch lange nicht zum "Alten Eisen" gehören, können Sie aufgrund unserer Satzung einen Antrag stellen, um freiwillige und ehrenamtliche Aufgaben der Feuerwehr – mit Ausnahme des Einsatzdienstes - zu übernehmen, soweit sie hierfür die entsprechenden Kenntnisse besitzen und körperlich geeignet sind. Dazu zählen insbesondere Aufgaben der Aus- und Fortbildung, der Gerätewartung und der Brandschutzerziehung. Seit der Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, besteht darüber hinaus die Möglichkeit nach dem Erreichen des 67. Lebensjahres weiterhin im Feuerwehrdienst tätig zu sein. Hierzu muss sich der Kamerad bzw. die Kameradin allerdings einer jährlichen Tauglichkeitsuntersuchung unterziehen.