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Verbrennen von Gartenabfällen

Ab dem 01.03.2019 ist das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Burgenlandkreis wieder erlaubt. Hierfür finden Sie hier ein Paar Sicherheitshinweise und Informationen.

  • Es dürfen nur trockene Gartenabfälle verbrannt werden, um eine Rauchentwicklung zu vermeiden.
  • Bei starkem Wind und schlechtem Wetter muss das Verbrennen umgehend unterbrochen bzw. unterlassen werden.
  • Es muss immer eine erwachsene Aufsichtsperson während des Verbrennens vor Ort sein.
  • Es darf kein Unrat, Hausmüll, Bauholz und ähnliches verbrannt werden.
  • Es gelten die zeitichen Regelungen der Verbrennungsverordnung BLK.
  • In der Stadt Naumburg darf nicht verbrannt werden, Regelungen für die Ortsteile entnehmen Sie bitte der aktuellen Verbrennungsverordnung.
  • Bei Nichteinhaltung der Verbrennungsverordnung bzw. Verstößen dagegen, droht eine Geldbuße bis zu 100.000 €. ( §6 Abs. 2 VerBrVO BLK )

Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage des Burgenlandkreises.


Ab 01.04.2019 ist das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Burgenlandkreis dann nicht mehr erlaubt. Bitte nutzen Sie zur Entsorgung von Grün- und Astschnitt dann die Standorte unter folgendem Link: http://www.awsas.de/index.php/gruen-u-astschnitt.html