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Verbrennen von Gartenabfällen

Das Verbrennen von pflanzliche Gartenabfällen ist in Teilen vom Burgenlandkreis jährlich im Zeitraum vo. 01.03. - 31.03. und 01.10. - 31.10. erlaubt. Hierfür finden Sie hier ein Paar Sicherheitshinweise und Informationen.

  • Es dürfen nur trockene Gartenabfälle verbrannt werden, um eine Rauchentwicklung zu vermeiden.
  • Bei starkem Wind und schlechtem Wetter muss das Verbrennen umgehend unterbrochen bzw. unterlassen werden.
  • Es muss immer eine erwachsene Aufsichtsperson während des Verbrennens vor Ort sein.
  • Es darf kein Unrat, Hausmüll, Bauholz und ähnliches verbrannt werden.
  • Es gelten die zeitichen Regelungen der Verbrennungsverordnung BLK.
  • In der Stadt Naumburg darf nicht verbrannt werden, Regelungen für die Ortsteile entnehmen Sie bitte der aktuellen Verbrennungsverordnung.
  • Bei Nichteinhaltung der Verbrennungsverordnung bzw. Verstößen dagegen, droht eine Geldbuße bis zu 100.000 €. ( §6 Abs. 2 VerBrVO BLK )

Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage des Burgenlandkreises.


Außerhalb der Monate März und Oktober, ist das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Burgenlandkreis dann nicht mehr erlaubt. Bitte nutzen Sie zur Entsorgung von Grün- und Astschnitt dann die Standorte unter folgendem Link:

http://www.awsas.de/index.php/gruen-u-astschnitt.html